Rechtsanwälte & Kanzleien

Ihre Mandantenkommunikation
liegt seit heute
im Darknet.

Kanzleien sind ein Primärziel für Cyberkriminelle. Vertrauliche Mandatsstrategie, M&A-Informationen, Insolvenzverfahren — alles auf einem Server. Das Anwaltsgeheimnis schützt vor Gerichten. Nicht vor Hackern.

beA Besonderes Anwalts-
postfach als Einfallstor
§43a BRAO: Verschwiegenheit
auch nach Angriff
Berufshaftpflicht deckt
Cyberangriffe nicht ab

Ein Angriff auf Ihre Kanzlei — Schritt für Schritt

Tag 0

Die Phishing-Mail kommt als PDF-Anhang

Eine E-Mail — scheinbar vom Gericht, von einem Mandanten oder einer Behörde. Der Anhang enthält Malware. Eine Mitarbeiterin klickt. Der Angreifer ist im Netzwerk.

Tage 1–14

Der Angreifer liest still mit

Durchschnittlich 14 Tage verweilen Angreifer unentdeckt im System. Sie lesen E-Mails, kopieren Dokumente, kartieren das Netzwerk. Alle M&A-Dokumente. Alle Mandatsakten.

Tag 15

Ransomware — alles verschlüsselt

Freitagabend, 22 Uhr. Alle Server verschlüsselt. Forderung: € 220.000 in Bitcoin. Drohung: Wenn nicht gezahlt wird, erscheinen die Mandantendaten im Darknet.

Tag 16

Der Mandant ruft an

Die Transaktion über € 40 Mio. steht kurz vor dem Closing. Der Mandant braucht dringend Dokumente. Sie können nicht arbeiten. Der Vertrag droht zu platzen — und damit die Beziehung.

Wochen 3–8

Das regulatorische Nachspiel

BRAK-Meldung, DSGVO-Behörde, mögliche berufsrechtliche Konsequenzen. Wiederherstellung aller Systeme. Kosten ohne Versicherung: € 150.000–400.000.

Was Kanzleien besonders angreifbar macht

Das beA als Einfallstor

Das besondere Anwaltspostfach ist Pflicht — und ein direktes Ziel. Schwachstellen in der beA-Software oder kompromittierte Zugangsdaten können die gesamte Kanzlei-IT gefährden.

Hochwertige, vertrauliche Daten

M&A-Strategien, Insolvenzverfahren, Strafverteidigung, Scheidungsakten — nirgendwo sonst sind Daten so wertvoll und gleichzeitig so sensibel. Der Erpressungsdruck ist enorm.

Berufshaftpflicht greift nicht

Die Berufshaftpflicht deckt Beratungsfehler. Datenverluste und IT-Schäden durch Cyberangriffe sind explizit ausgeschlossen. Viele Anwälte wissen das nicht — bis zum Schadensfall.

Homeoffice & Cloud-Zugänge

Seit Corona arbeiten Anwälte von überall. Jedes VPN-Login, jeder Remote-Zugang ist ein potenzieller Angriffspunkt — besonders wenn keine 2-Faktor-Authentifizierung aktiv ist.

Kleine Teams, kaum IT

Boutique-Kanzleien und Einzelanwälte haben selten IT-Personal. Die "IT" ist der Internetdienstleister von vor 10 Jahren — und kümmert sich nicht um Endpoint Security.

Anwaltsgeheimnis unter Druck

§ 43a BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit. Ein Datenleck verletzt diese Pflicht — unabhängig davon, wer es verursacht hat. Das Berufsrecht kennt keine höhere Gewalt bei Cyber.

Erfüllt Ihre Kanzlei die Versicherungsvoraussetzungen?

Viele Versicherer lehnen Kanzleien ab oder schließen den Ernstfall aus — wegen fehlender 2FA, keiner Backup-Strategie oder ungepatchter Software. Unser kostenloser Risikocheck zeigt Ihnen in 2 Minuten, wo Sie stehen.

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Was die Cyberversicherung für Ihre Kanzlei übernimmt

Lösegeldzahlungen

Ransomware-Forderungen — geprüft und wenn nötig übernommen.

IT-Forensik & Wiederherstellung

Spezialisten analysieren den Angriff und stellen alle Kanzleisysteme wieder her.

DSGVO & BRAK-Krisenmanagement

Rechtsbeistand für Meldepflichten gegenüber Behörden und Berufskammer.

Betriebsunterbrechungsschaden

Umsatzausfälle und laufende Kosten während des Ausfalls werden ersetzt.

Mandantenbenachrichtigung

Kosten für die Information betroffener Mandanten werden übernommen.

Reputationsschutz

Krisenkommunikation schützt Ihren Ruf gegenüber Mandanten und Öffentlichkeit.

Was Anwälte uns fragen

Deckt meine Berufshaftpflicht keine Cyberrisiken ab?

Korrekt. Die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte nach § 51 BRAO deckt ausschließlich Schäden aus fehlerhafter Rechtsberatung ab. Schäden durch Datenverlust, Ransomware, Betriebsausfall oder DSGVO-Bußgelder sind explizit nicht Gegenstand der Berufshaftpflicht. Dafür benötigen Sie eine eigenständige Cyberversicherung.

Was kostet eine Cyberversicherung für eine kleine Kanzlei?

Für eine Einzelkanzlei oder Sozietät mit 2–5 Anwälten liegen die Jahresprämien typischerweise zwischen 800–2.500 € — abhängig von Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein Angriffstag kostet Sie ein Vielfaches davon.

Bin ich als Einzelanwalt im Homeoffice besonders gefährdet?

Ja. Homeoffice-Umgebungen sind oft schlechter geschützt als Kanzlei-Netzwerke. Gleichzeitig haben Einzelanwälte keine IT-Abteilung. Versicherer berücksichtigen das — und gute Policen decken auch Homeoffice-Schäden vollständig ab.

Was passiert mit dem Anwaltsgeheimnis, wenn Daten gestohlen wurden?

Das ist eine der kritischsten Fragen. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO gilt uneingeschränkt — auch wenn die Datenpanne durch einen Angriff verursacht wurde. Die Versicherung übernimmt die Kosten für juristische Beratung zu Ihren Pflichten und für die notwendige Kommunikation mit Mandanten und ggf. der BRAK.

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Markus Kopka · moovnao GmbH
Produktneutraler Versicherungsmakler · Spezialist für erklärungsbedürftige Versicherungen
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